Der Fischereischein

Der bundesweit gültige Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahrs erworben werden.
Bedingungen: Zur Teilnahme an der staatlichen Prüfung muss ein Vorbereitungslehrgang an mindestens 35 Schulstunden und mindestens eine Schulungseinheit in jedem der fünf Fachgebiete besucht werden.

Hinweis: Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist keine Teilnahme an der Prüfung zum Fischereischein möglich.
Die Prüfung findet 2 mal jährlich statt, jeweils am 1. Freitag im Juni und am 1. Freitag im Dezember, bei der Kreisverwaltung in Ingelheim.

Details:

5 Fachgebiete:

  • Allgemeine Fischkunde;
  • Spezielle Fischkunde;
  • Gewässerkunde;
  • Gerätekunde;
  • Gesetzeskunde mit Natur- und Tierschutz.
Wer darf teilnehmen?

An den Prüfungen darf teilnehmen, wer das 13 Lebensjahr vollendet hat und mindestens 35 Lehrgangsstunden, verteilt auf alle 5 Fachgebiete, besucht hat.
Nach bestandener Prüfung wird ein lebenslang gültiges Prüfungszeugnis erteilt, mit dem der Fischereischein beantragt werden kann.

Kosten:

Die einmalig anfallenden Kosten für den Vorbereitungs-Lehrgang betragen für

  • Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) 150,– €,
  • Jugendliche, Behinderte (ab 50%) oder Hartz IV bzw. Sozialhilfe-Empfänger 100,– €.

Zusätzlich fällt die Gebühr für die staatliche Prüfung mit 29 € für jeden Teilnehmer an.

Wo erhalte ich meinen Fischereischein nach erfolgreicher Prüfung?

Der Fischereischein wird von dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt erteilt.
Hierfür sind das Prüfungszeugnis, ein Passfoto und der Personalausweis mitzubringen, bei einigen Verwaltungen noch zusätzlich ein Führungszeugnis.

Der Fischereischein kostet für 1 Kalenderjahr 12,– € und für 5 Kalenderjahre 41,– € jeweils zuzüglich Bearbeitungsgebühr.

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