Vereinsaufnahme
Aufnahme-Bedingungen
- Für die Anzahl der Aktiven ist eine Obergrenze festgesetzt, bei deren Erreichen ein Aufnahmestop erfolgt. Bei Antrag zur Aufnahme als aktives Mitglied muss sich der Antragsteller persönlich bei einer Vorstandsitzung vorstellen, der Vorstand entscheidet dann über den Antrag. Antragsteller erhalten einen schriftlichen Bescheid. Im Fall der Aufnahme, bei Aktiven als Probemitglied, werden die die Aufnahme-Gebühr und die fälligen Mitglieds-Beiträge per Lastschrift eingezogen. Nach ZahlungsEingang gelten Antragsteller zur passiven Mitgliedschaft als aufgenommen, Antragsteller zur aktiven Mitgliedschaft als Probemitglied aufgenommen.
- Die Probezeit beträgt ca. 2 bis 4 Monate. Das Probemitglied muss sich genauestes an die VereinsSatzung, die Geschäfts-Ordnung und die Weiher-Satzung halten. Evtl. Unklarheiten sind unverzüglich mit dem Vorstand zu klären. Während der Probezeit erhält das aktive Probemitglied einen Jahres-Erlaubnisschein, dieser ist beim Vorstand abzuholen. Das Angeln während der Probezeit ist nur im Beisein eines Vollmitgliedes erlaubt. Dem Probemitglied stehen ansonsten die Rechte und Pflichten eines Vollmitgliedes zu. Probemitglieder sollen möglichst an allen Vereinsveranstaltungen teilnehmen.
- Die Probezeit endet nach persönlicher Vorstellung bei der nächsten Mitglieder-Versammlung. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet der Gesamtvorstand über die endgültige Aufnahme als Vollmitglied oder Ablehnung des Antrages. Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt. Ablehnung kann nur bei Verstößen gegen Vereins- oder Weiher-Satzung oder grob unkameradschaftlichem Verhalten erfolgen. In diesem Falle wird Jahres-Erlaubnisschein ungültig und ist sofort zurückzugeben. Die gezahlte Aufnahmegebühr abzüglich eventuell angefallener Vergütungen für nicht erbrachte Arbeitsstunden (anteilig für die Probezeit) wird dem Antragsteller zurückerstattet. Bezahlte Mitglieds-Beitrage werden jedoch nicht zurückerstattet.
Beiträge und Gebühren
Die Mitgliedsbeiträge sind am 01.01. jeden Jahres fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Auf Antrag können die Beiträge in 2 Raten, jeweils am 01.01. und am 01.07. fällig gestellt werden. Bei Vereinseintritt zum oder nach dem 01.07. des laufenden Jahres ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu entrichten.
Aktive Mitglieder müssen jährliche Arbeitsstunden gemäß der jeweils gültigen Festlegung (derzeit 15 Stunden jährlich) für den Verein leisten. Diese sind mit 15,– € je Stunde, insgesamt mit 225,00 € pro Jahr veranschlagt. Die Jahres-Mitgliedsbeiträge sind zunächst um diesen Betrag von 225,00 € gemindert. Der Restbetrag aus nicht im laufenden Jahr erbrachten Arbeitsstunden wird als Restschuld mit dem Folgebeitrag eingezogen.
Passive Mitglieder sind fördernde Mitglieder und nicht zu Arbeitsleistungen für den Verein verpflichtet. Passive Mitglieder erhalten keinen Fischerei-Erlaubnisschein, die Teilnahme an sportlichen Casting- oder, Turnierwurf- Veranstaltungen des Vereins steht ihnen frei.
Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühr für Aktive Mitglieder
Alter |
Betrag |
nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 100,00 € |
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | 40,00 € |
nach Vollendung des 7. Lebensjahres | 20,00 € |
Aufnahmegebühr für Passive Mitglieder
Alter |
Betrag |
nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 40,00 € |
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | 20,00 € |
nach Vollendung des 7. Lebensjahres | 10,00 € |
Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr
Mitgliederbeiträge für aktive Mitglieder
Alter |
Jahresbeitrag |
nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 100,00 € |
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | 40,00 € |
nach Vollendung des 7. Lebensjahres | 20,00 € |
Mitgliederbeiträge für passive Mitglieder
Alter |
Jahresbeitrag |
nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 40,00 € |
nach Vollendung des 14. Lebensjahres | 20,00 € |
nach Vollendung des 7. Lebensjahres | 10,00 € |
Ermäßigung für aktive Mitglieder
Ermäßigung für
|
Ermäßigung |
Ein weiteres Familienmitglied | 20,00 € |
Zwei weitere Familienmitglieder | 30,00 € |
Ab drei weiteren Familienmitgliedern | 40,00 € |
Menschen mit Beeinträchtigung zahlen 50% des regulären Beitrags.
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Aufnahmeantrag Vereinsmitgliedschaft
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